UUV-Prüfung/Wartung
Grundlagen für die Prüfung
von kraftbetätigten Toren und Türen
Die Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften fordern in den Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore in BGR 232 (früher ZH 1/494) :
Die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren für Bau und Ausrüstung von kraftbetätigten Toren sind für die Tore in europäischen Normen festgelegt, die die allgemeinen Anforderungen der europäischen Maschinen-Richtlinie konkretisieren.
Diese sind insbesondere:
- EN 13241-1
Tore Produktnorm Teil 1 : Produkte ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften - EN 12604
Tore Mechanische Aspekte Anforderungen - EN 12605
Tore Mechanische Aspekte Prüfverfahren - EN 12453
Tore Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore Anforderung - EN 12445
Tore Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore Prüfverfahren - EN 12635
Tore Einbau und Nutzung - EN 12978
Türen und Tore Schutzeinrichtungen für kraftbetätigte
Tore und Türen Anforderungen und Prüfverfahren
Grundsätzlich sind sämtliche landespezifischen Sicherheitsbestimmungen, Normen und Vorschriften einzuhalten.
Die Festlegungen der Richtlinie BGR 232 für Betrieb und Prüfung gelten für kraftbetätigte Tor- und Türanlagen weiterhin, unabhängig vom Zeitpunkt der Errichtung.
In den Normen ist keine Nachrüstung bestehender Anlagen gefordert, die vor den vorstehend genannten Stichtagen bereits in Verkehr gebracht wurden. Für nicht kraftbetätigte Tore, die nach dem 01. Juni 2001 mit einem Antrieb nachgerüstet wurden gelten die vorstehend genannten europäischen Normen.
Nach EN 12635 müssen kraftbetätigte Tore und Türen vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, jedoch jährlich mindestens einmal, entsprechend den Herstellerangaben und den Vorgaben der Bedienungsanleitung von einem Sachkundigen geprüft werden. Nach Art der Nutzung und auf Empfehlung der Herstellers/Lieferanten können mehrere Prüfungen innerhalb eines Jahres notwendig sein. Diese Prüfung ist nicht mit der Wartung gleichzusetzen.
Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der kraftbetätigten Tore und Türen hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Toren und Türen beurteilen kann. Zu diesen Personen zählen Sachverständige, Fachkräfte der Hersteller-, Liefer- oder Montagefirmen oder einschlägig erfahrene Fachkräfte des Betreibers.
Sachkundige haben ihre Begutachtung objektiv vom Standpunkt der Arbeitssicherheit aus abzugeben, unbeeinflusst von anderen, z.B. wirtschaftlichen Umständen.
Das Ergebnis der Prüfung ist schriftlich in einem speziell für das jeweilige Tor ausgestellten Prüfbuch festzuhalten. Der schriftliche Nachweis sollte am Betriebsort der kraftbetätigten Tore und Türen zur Einsichtnahme bereitgehalten werden.
Diese jährlich mindestens einmal durchzuführende Sachkundigen Prüfung führen wir gerne für Sie durch.
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